Ersatzbescheinigung
- Antrag ausfüllen und Gebühr überweisen.
- Nach Zugang der Gebühr wird Ihr Antrag bearbeitet.
- Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie Ihre Ersatzbescheinigung mit der Post zugeschickt.
- Ist eine Ersatzbescheinigung nicht ausstellbar, kann die bezahlte Gebühr auf eine Kursbuchung bei uns angerechnet werden.
Die Bearbeitung erfolgt nach Zugang der Bearbeitungsgebühr und wird je nach Aufwand 3-5 Arbeitstage dauern.
Hinweis:
Das Ausstellen einer Zweitbescheinigung für einen Lehrgang “Ausbildung in Erster Hilfe” über 9 UE ist rückwirkend möglich bis Ausstellungsdatum 01.01.2016. Das Ausstellen einer Zweitbescheinigung für einen Lehrgang “Ausbildung in Erster Hilfe” über 16 UE ist rückwirkend möglich bis Ausstellungsdatum 01.01.2010. Frühere Bescheinigungen können nicht ausgestellt werden.
Bescheinigungen eines Lehrgangs “Lebensrettende Sofortmaßnahmen” über 8 UE werden seit dem 21.10.2017 nicht mehr von den Fahrerlaubnisbehörden akzeptiert und werden nicht mehr ausgestellt.
Das Ausstellen einer Zweitbescheinigung für einen Sehtest ist maximal rückwirkend zwei Jahre ab Ausstellungsdatum möglich.
Sollte keine Ersatzbescheinigung ausstellbar sein, können Sie die gezahlte Gebühr für die Buchung eines neuen Lehrgangs verwenden.