Ersatzbescheinigung

Schicken Sie Ihren Antrag auf Ausstellung einer Ersatzbescheinigung mit folgenden Angaben:

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Sie haben einen Pass Erste Hilfe von dem Lehrgang?
Schicken Sie uns diesen bitte via E-Mail an info(at)tronomed.de und wir erstatten Ihnen 5,00 € oder Sie erhalten einen Kursgutschein im Wert von 10,00 €!

Das Ausstellung einer Zweitbescheinigung ist kostenpflichtig.
Ein Rechtsanspruch auf das Ausstellen einer Zweitbescheinigung besteht nicht.

Überweisen Sie bitte die Bearbeitungsgebühr auf folgendes Konto:
Commerzbank
TMS gGmbH
IBAN DE53 2704 0080 0550 8080 00
BIC COBADEFFXXX
Kto-Nr: 550 8080 00
BLZ: 270 400 80

Die Bearbeitung erfolgt nach Zugang der Bearbeitungsgebühr und wird je nach Aufwand 5-7 Werktage dauern.

Hinweis:
Das Ausstellen einer Zweitbescheinigung für einen Lehrgang “Ausbildung in Erster Hilfe” über 9 UE ist rückwirkend möglich bis Ausstellungsdatum 01.01.2016. Das Ausstellen einer Zweitbescheinigung für einen Lehrgang “Ausbildung in Erster Hilfe” über 16 UE ist rückwirkend möglich bis Ausstellungsdatum 01.01.2010. Frühere Bescheinigungen können nicht ausgestellt werden.

Bescheinigungen eines Lehrgangs “Lebensrettende Sofortmaßnahmen” über 8 UE werden seit dem 21.10.2017 nicht mehr von den Fahrerlaubnisbehörden akzeptiert und werden nicht mehr ausgestellt.

Das Ausstellen einer Zweitbescheinigung für einen Sehtest ist maximal rückwirkend zwei Jahre ab Ausstellungsdatum möglich.